Untersuchungen, Expertisen, Gutachten

Untersuchungen, Expertisen, Gutachten

Wenn Vorwürfe wegen Mobbings, sexueller Belästigung oder andern Unkorrektheiten vorliegen, fühlen sich die Verantwortlichen zuweilen überfordert, insbesondere wenn Leute aus dem Kader involviert sind. Oft ist schon viel passiert, die Fronten sind verhärtet, Aussage steht gegen Aussage, verschiedene Stellen haben sich eingeschaltet. Es taucht der Wunsch nach kompetenter, neutraler und daher externer Klärung auf.

Die Expertinnen und Experten von BeTrieb haben als «Investigationgroup» oder «Compliance Office Group» in zahlreichen Organisationen Abklärungen vorgenommen. Dank der interdisziplinären Zusammenarbeit unseres Teams konnten dabei rechtliche Hintergründe ebenso berücksichtigt werden wie psychologische und organisatorische Aspekte.

Eine fundierte und professionelle Abklärung liefert das Fundament, um einen hoch eskalierten Konflikt zum Abschluss zu bringen. Den Betroffenen wird Genüge getan, der Arbeitgeber hat seine Verantwortung wahrgenommen.

Gerichtliche Klagen konnten bei bisher sämtlichen Interventionen von BeTrieb verhindert werden. Sollte es doch einmal zu einer Klage kommen, so hat der Arbeitgeber seine Verantwortung optimal wahrgenommen, was er dem Gericht gegenüber anhand eines sorgfältig recherchierten und professionell geschriebenen, an den Formen und Standards von Gerichtsurteilen orientierten Gutachtens ausweisen kann.

Manche grösseren Unternehmen sehen ein internes Beschwerdeverfahren reglementarisch vor und haben eine Beschwerdekommission. BeTrieb hat mehrfach Einsitz genommen in solche internen Kommissionen und bildet sie auch inhouse aus.

Wie gehen wir bei Beschwerdeverfahren vor?

  1. Am Anfang steht das Gespräch zwischen Arbeitgeberin und BeTrieb.
  2. BeTrieb erstellt eine Vorgehens-Skizze, welche den inhaltlichen und finanziellen Rahmen der Untersuchung absteckt.
  3. Nach erfolgter Auftragserteilung werden die Verfahrensregeln bestimmt.
  4. Auf Wunsch beraten wir die Verantwortlichen bezüglich Informationsmanagement: Wer informiert wen / wann / wie / worüber? Wir verfassen interne Mitteilungen.
  5. Wir arbeiten uns in die Materie ein, indem wir relevante Unterlagen wie Beschwerdeschreiben oder andere vorhandene Akten lesen.
  6. Wir führen eine eingehende und separate Befragung der Parteien durch, halten die Befragungen auf Tonträger fest und schreiben Protokolle.
  7. Gemeinsam mit der Auftraggeberin entscheiden wir, ob die Befragungen für eine gesicherte Aussage ausreichen, oder ob Zeugen befragt werden müssen.
  8. Wir verfassen einen differenzierten Bericht, in welchem die Aussagen der Befragten zusammengefasst, analysiert und gewürdigt werden, und formulieren unsere Einschätzung des Sachverhaltes. Dabei geht es nicht nur um Schuld oder Unschuld, sondern auch darum, welche strukturellen oder organisationalen Faktoren allenfalls den Konflikt ermöglicht oder verschärft haben. Wir geben Empfehlungen für Sanktionen ab.
  9. In einem Schlussgespräch mit dem Arbeitgeber diskutieren wir offene Fragen zum Bericht. Wir begleiten den Arbeitgeber beim Gespräch mit den Betroffenen über die Ergebnisse der Untersuchung und die zu ergreifenden Massnahmen.